Der zweite Frühling in netter Gesellschaft
Franz-Pehr-Gasse 14, 9170 Ferlach, Tel. (04227) 40 67
Aufnahmebedingungen
Antragstellung über die Wohnsitzgemeinde oder direkt im Heim
Erste Kontaktaufnahme mit der Heimleitung/Pflegedienstleitung vor Eintritt in das Bezirksaltenwohnheim Ferlach-Rosental
Kein Pflegefall der ständig ärztliche Betreuung erfordert
Weiters sind erforderlich:
Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis und Heiratsurkunde sind im Bezirksaltenwohnheim Ferlach-Rosental zu hinterlegen.
Sämtliche Bekleidungs- und Wäschestücke sind nach Möglichkeit mit Namenseinnähern (gewebt) zu versehen.